Von den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg wurde am 21.12.2005 ein Antrag zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung beim Bundesratspräsidenten eingereicht. Die zentralen Punkte der Änderung liegen in der Einführung einer jährlichen Mulchpflicht auf Stilllegungsflächen und der Abschaffung des Sperrzeitraumes (1. April bis 15. Juli) für Pflegemaßnahmen. Mulcher vernichten - egal zu welcher Jahreszeit gemulcht wird - einen hohen Anteil der vorhandenen Tiere (Insekten, Spinnentiere, sonstige Wirbellose, Amphibien, etc.). Vor diesem Hintergrund fördert die Stiftung eindringlich, sich für den Sperrzeitraum für Pflegemaßnahmen und gegen die Einführung einer jährlichen Pflegeverpflichtung auf Stilllegungsflächen einzusetzen. |