Der NABU appelliert an die Deutschen Bundesländer die geltenden Regelungen zur Pflege von stillgelegten Ackerflächen nicht anzutasten. Laut Gesetz dürfen Landwirte in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli – während der Brut und Aufzucht vieler Wildtierarten – ihre Brachflächen weder mähen noch mulchen. Die Länder Baden-Württemberg und Hessen wollen nun mit einer Initiative im Bundesrat erreichen, dass dieser Sperrzeitraum aufgehoben wird und die Flächen zudem jährlich gemulcht werden müssen.
Wenn das Verbot gekippt wird, ist das ein Todesurteil für Tausende junger Feldhasen, Rehe und gefährdete Bodenbrüter wie Feldlerche, Wachtel oder Rebhuhn. Junghasen und auch Rehkitze verharren die meiste Zeit des Tages regungslos in einer Mulde und warten auf das Futter der Elterntiere. Diese Überlebensstrategie, die sich Jahrhunderte lang bewährt habe, werde den Tieren bei der Mahd nun zum Verhängnis. Die Säugetiere hätten genauso wie Jungvögel gegen die scharfen Messer der Mähmaschinen keine Chance. Insgesamt kommen nach Schätzungen von Experten jährlich etwa eine halbe Million Wildtiere allein durch Mähmaschinen ums Leben. |